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Haben Sie aufgrund eines Domain-Namens eine Abmahnung erhalten?
Mit der Abmahnung will der durch Ihr Handeln in seinen Rechten aus dem Marken-, Namens- oder Wettbewerbsrecht Verletzte Ihnen die Möglichkeit geben, eine aussergerichtliche Lösung des Problems herbeizuführen.
Inhalt der Abmahnung ist eine Beschreibung der gerügten Rechtsverletzung, die Beschreibung der Rechte des Abmahnenden (die man sich in jedem Falle nachweisen lassen sollte) sowie die Aufforderung, innerhalb einer kurzen Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Eine Kostennote des gegnerischen Anwalts liegt in der Regel auch bei. Die Höhe des zu zahlenden Betrags richtet sich nach dem Streitwert. Bei einem (üblichen) Streitwert von EUR 50.000 beträgt die Kostenforderung etwa EUR 900. Aus der Domain wird so schnell ein "teurer Spass".
Auf eine Abmahnung gibt es folgende drei Reaktionsmöglichkeiten:
1. Akzeptieren Sie gehen auf die Forderungen des Abmahnenden ein, unterzeichnen die Unterlassungserklärung, geben den Domain-Namen frei und begleichen die Kostennote des Anwalts.
2. Nichtstun Wenn Sie auf eine Abmahnung überhaupt nicht reagieren, besteht die Gefahr, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung, also eine gerichtliche Entscheidungen gegen Sie erwirkt, was mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist.
3. Gegenangriff Falls Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung nicht gerechtfertig ist, sollten Sie zum Gegenangriff übergehen, und zwar in Form einer negativen Feststellungsklage.
In jedem Fall sollten Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen. Die anwaltliche Erstberatung ist relativ preiswert und kann Ihnen helfen, viel Geld und Nerven zu sparen.
Da bei einer Abmahnung im Regelfall Ihnen der Abmahnende eine knappe Frist von nur wenigen Tagen setzt, sollte die erste Kontaktaufnahme mit dem Anwalt am besten telefonisch erfolgen. Kompetente Anwälte finden Sie unter: domain-anwalt.de
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung von Domain-Anwalt.de
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